Als am 1. Januar 2000 das neue Scheidungsrecht eingeführt wurde,
war bei den in Scheidung stehenden Kindsvätern die Hoffnung gross. Gar zu
unbefriedigend hatte sich die Rechtslage für sie gezeigt. Ursächliche Misere:
Basierend auf ein Scheidungsgesetz aus dem Jahre 1907 (!) hatten die Richter bis
dato in Scheidungsangelegenheiten Recht gesprochen und dabei mit einer "Pro
Domina Quote" von über 90 % fast stets der Frau die Kinder zugesprochen. Im
Wissen um diese unhaltbare Gesetzespraxis agierten immer mehr Frauen von krasser
Machtposition aus.
Ungleiche Spiesse
In diesem alltäglichen Drama, von dem leider viele ehemals intakte Familien
betroffen sind, kämpfen die Kindsväter trotz (fast) neuem Scheidungsgesetz auf
verlorenem Posten. Wie vom "Bundesamt für Statistik" zu erfahren, hat sich am
tristen Status quo kaum etwas geändert: "Immer noch wird das Sorgerecht fast
nur der Mutter zugesprochen, ungeachtet, ob sie sich aufgrund ihrer persönlichen
Verhältnisse oder der charakterlichen Prämissen zur Kindererziehung eignet."
In stereotyper Monotonie sprechen die Gerichte den Vätern die Kinder ab.
Erstaunlich, dass selbst unser höchstes Gericht gegen diese schändliche Praxis
nichts unternehmen kann.
Ignoriert
Als jüngst das Bundesgericht aufgrund sorgfältiger Erwägungen einem
Kindsvater das Sorgerecht zusprach, nützte ihm das nichts. Der für die
Durchsetzung des Bundesgerichtsbeschlusses zuständige Stadtammann, weigerte
sich, das Bundesgerichtsurteil zu vollziehen, trat in den Ausstand. Als welch
machtloser Papiertiger sich da Bezirksgerichte bis eben hinauf zum Bundesgericht
outen, geht aus einem Statement hervor, das Jean-Luc Rioult, Scheidungsanwalt
und Chef der Fachgruppe Scheidungsrecht, in Facts abgab: "Das gemeinsame
Sorgerecht, wie es unser Land betreibt, ist eine Totgeburt. Es funktioniert nur,
wenn sich die geschiedenen Eltern sowieso schon einig sind. In allen anderen
Fällen lädt es geradezu zu Erpressungsspielen ein."
Terror und Rache
Wie recht dieser erfahrene Scheidungsanwalt hat, geht aus
authentischen Fällen hervor, die wir hier zwecks konkreter Veranschaulichung
publizieren. So schrieb uns jüngst Urs R. einen ergreifenden Brief,
auszugsweise: "Ein gebrochenes Vaterherz ruft um Hilfe! Ich bin 36 Jahre alt und
habe eine 7-jährige Tochter. Als ich mich von ihrer Mutter trennte, musste ich
um mein Kind kämpfen. Die Mutter torpedierte mein Besuchsrecht konsequent.
Später wechselte sie zweimal den Wohnort, heiratete dann einen Amerikaner und
verliess mit dem Kind Hals über Kopf die Schweiz. Keine Schulabmeldung, keine
Wohnortsabmeldung, keine Information an den Vater des Kindes - nichts! Für mich
brach eine Welt zusammen. Ich konnte mich nicht einmal von meinem Töchterchen
verabschieden. Mein Kind lebt jetzt in Texas und der telefonische und briefliche
Kontakt wird mir von der Mutter verwehrt. Ich bin sehr traurig. Das Schweizer
Gericht sagt, dafür sei die amerikanische Justiz zuständig. Ich frage Sie, liebe
Mitbürger: Wer hat Ähnliches erlebt? Wer kann mir raten oder helfen? Was soll
ich tun? Gibt es Präzendenzfälle? Für jede Hilfe wäre ich zutiefst dankbar!"
Auch hier
Dass dieser bedauernswerte Mann, der sich in Sehnsucht nach seinem Kind
verzehrt, kein Einzelfall ist, veranschaulichen wir mit weiteren Fällen aus
hiesiger Region. (Wobei wir zum Schutze der Betroffenen deren Identität wahren).
"Nach 12 Ehejahren kam meine Frau nach einem mit der Schwester verbrachten
Urlaub nicht mehr in unsere Wohnung zurück", erzählt uns ein 42-jähriger, "sie
liess ihre Sachen abholen- den Sohn im Vorschulalter hatte sie in meiner
arbeitsbedingten Abwesenheit bereits abgeholt - und das wars! Seitdem kämpfe ich
um mein Kind - ohne Chance! Nicht mal das Besuchsrecht hält sie immer ein. Mit
stets neuen Ausreden verwehrt sie mir, mein Kind zu sehen. Die
Vormundschaftsbehörde vermittelt zwar nach Kräften, aber im Endeffekt nützt es
nichts."
Gemein
Völlig ohne Skrupel geht eine andere Kindsmutter mit dem Kindsvater um. Die Frau
hat kurz nach der Scheidung den Nebenbuhler geheiratet, mit dem sie ihren Gatten
schon in der Ehe betrog. Der verlassene Ehemann und Vater zweier gemeinsamer
Kinder, vier und sieben Jahre alt: "Als einfacher Büezer verdiene ich keinen
Riesenlohn, aber zum Überleben hat es stets gereicht. Als meine Frau die
Scheidung einreichte, flog ich als erstes aus der Wohnung. Es sei ihr mit den
zwei Kindern nicht zuzumuten, auszuziehen, hiess es. Ich musste mir eine eigene
Unterkunft suchen, was zum finanziellen Desaster führte. Ich strich notgedrungen
die Segel, blieb aber wegen der Kinder im Dorf. Wenn ich jetzt von der Arbeit
komme, führt mein Weg an meinem ehemaligen Heim vorbei. Da sitzen sie dann alle
vier: meine zwei Kinder, die Exfrau und ihr Neuer. Meine "Ex" deutet dann auf
mich, und er und sie machen anzügliche Bemerkungen. Als ich mir das einmal
verbat, folgte prompt die Retourkutsche, indem sie mir die Kinder wochenlang
vorenthielt. Seitdem bin ich stumm, aber es zerreisst mir das Herz!"
Unrecht überall?
"Das Zürcher Obergericht hat eine Frau freigesprochen, die ihrem
geschiedenen Ehemann jedes Besuchsrecht für die gemeinsame Tochter verweigerte.
Sie tat dies trotz einer amtlichen Verfügung zugunsten des Vaters.
Erstinstanzlich war die 37-jährige Mutter noch zu einer bedingten
Gefängnisstrafe von 14 Tagen verurteilt worden - wegen mehrfachen Ungehorsams
gegen ein rechtskräftiges Urteil: aufgrund fehlenden Unrechtsbewusstseins (!?)
wurde die Frau freigesprochen! So der Beschluss dieser, von allen guten Geistern
verlassenen Richter. Selbst die gerichtlichen Kosten musste die Frau nicht
übernehmen. Auch dies finanzierte der Steuerzahler einer Kindsmutter, die
gnadenlosem Hass folgend, bewusst das Recht beugt und dafür von Schweizer
Richtern auch noch "belohnt" wird. Unterm Strich dürften also unsere Kindsväter
wohl keine grosse Hoffnung haben, an dieser stossenden Rechtsungleichheit,
ändere sich so schnell etwas.