Kinder ohne Vater - Das Unrecht beim Sorgerecht setzt sich fort

 

Kaum beachtetes Alltagsdrama: 17'000 geschiedene Ehepaare pro Jahr schaffen 12'000 Kinder, die vaterlos aufwachsen.

Als am 1. Januar 2000 das neue Scheidungsrecht eingeführt wurde, war bei den in Scheidung stehenden Kindsvätern die Hoffnung gross. Gar zu unbefriedigend hatte sich die Rechtslage für sie gezeigt. Ursächliche Misere: Basierend auf ein Scheidungsgesetz aus dem Jahre 1907 (!) hatten die Richter bis dato in Scheidungsangelegenheiten Recht gesprochen und dabei mit einer "Pro Domina Quote" von über 90 % fast stets der Frau die Kinder zugesprochen. Im Wissen um diese unhaltbare Gesetzespraxis agierten immer mehr Frauen von krasser Machtposition aus.

Ungleiche Spiesse
In diesem alltäglichen Drama, von dem leider viele ehemals intakte Familien betroffen sind, kämpfen die Kindsväter trotz (fast) neuem Scheidungsgesetz auf verlorenem Posten. Wie vom "Bundesamt für Statistik" zu erfahren, hat sich am tristen Status quo kaum etwas geändert: "Immer noch wird das Sorgerecht fast nur der Mutter zugesprochen, ungeachtet, ob sie sich aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse oder der charakterlichen Prämissen zur Kindererziehung eignet." In stereotyper Monotonie sprechen die Gerichte den Vätern die Kinder ab. Erstaunlich, dass selbst unser höchstes Gericht gegen diese schändliche Praxis nichts unternehmen kann.

Ignoriert
Als jüngst das Bundesgericht aufgrund sorgfältiger Erwägungen einem Kindsvater das Sorgerecht zusprach, nützte ihm das nichts. Der für die Durchsetzung des Bundesgerichtsbeschlusses zuständige Stadtammann, weigerte sich, das Bundesgerichtsurteil zu vollziehen, trat in den Ausstand. Als welch machtloser Papiertiger sich da Bezirksgerichte bis eben hinauf zum Bundesgericht outen, geht aus einem Statement hervor, das Jean-Luc Rioult, Scheidungsanwalt und Chef der Fachgruppe Scheidungsrecht, in Facts abgab: "Das gemeinsame Sorgerecht, wie es unser Land betreibt, ist eine Totgeburt. Es funktioniert nur, wenn sich die geschiedenen Eltern sowieso schon einig sind. In allen anderen Fällen lädt es geradezu zu Erpressungsspielen ein."

Terror und Rache
 

Wie recht dieser erfahrene Scheidungsanwalt hat, geht aus authentischen Fällen hervor, die wir hier zwecks konkreter Veranschaulichung publizieren. So schrieb uns jüngst Urs R. einen ergreifenden Brief, auszugsweise: "Ein gebrochenes Vaterherz ruft um Hilfe! Ich bin 36 Jahre alt und habe eine 7-jährige Tochter. Als ich mich von ihrer Mutter trennte, musste ich um mein Kind kämpfen. Die Mutter torpedierte mein Besuchsrecht konsequent. Später wechselte sie zweimal den Wohnort, heiratete dann einen Amerikaner und verliess mit dem Kind Hals über Kopf die Schweiz. Keine Schulabmeldung, keine Wohnortsabmeldung, keine Information an den Vater des Kindes - nichts! Für mich brach eine Welt zusammen. Ich konnte mich nicht einmal von meinem Töchterchen verabschieden. Mein Kind lebt jetzt in Texas und der telefonische und briefliche Kontakt wird mir von der Mutter verwehrt. Ich bin sehr traurig. Das Schweizer Gericht sagt, dafür sei die amerikanische Justiz zuständig. Ich frage Sie, liebe Mitbürger: Wer hat Ähnliches erlebt? Wer kann mir raten oder helfen? Was soll ich tun? Gibt es Präzendenzfälle? Für jede Hilfe wäre ich zutiefst dankbar!"

Auch hier
Dass dieser bedauernswerte Mann, der sich in Sehnsucht nach seinem Kind verzehrt, kein Einzelfall ist, veranschaulichen wir mit weiteren Fällen aus hiesiger Region. (Wobei wir zum Schutze der Betroffenen deren Identität wahren). "Nach 12 Ehejahren kam meine Frau nach einem mit der Schwester verbrachten Urlaub nicht mehr in unsere Wohnung zurück", erzählt uns ein 42-jähriger, "sie liess ihre Sachen abholen- den Sohn im Vorschulalter hatte sie in meiner arbeitsbedingten Abwesenheit bereits abgeholt - und das wars! Seitdem kämpfe ich um mein Kind - ohne Chance! Nicht mal das Besuchsrecht hält sie immer ein. Mit stets neuen Ausreden verwehrt sie mir, mein Kind zu sehen. Die Vormundschaftsbehörde vermittelt zwar nach Kräften, aber im Endeffekt nützt es nichts."

Gemein
Völlig ohne Skrupel geht eine andere Kindsmutter mit dem Kindsvater um. Die Frau hat kurz nach der Scheidung den Nebenbuhler geheiratet, mit dem sie ihren Gatten schon in der Ehe betrog. Der verlassene Ehemann und Vater zweier gemeinsamer Kinder, vier und sieben Jahre alt: "Als einfacher Büezer verdiene ich keinen Riesenlohn, aber zum Überleben hat es stets gereicht. Als meine Frau die Scheidung einreichte, flog ich als erstes aus der Wohnung. Es sei ihr mit den zwei Kindern nicht zuzumuten, auszuziehen, hiess es. Ich musste mir eine eigene Unterkunft suchen, was zum finanziellen Desaster führte. Ich strich notgedrungen die Segel, blieb aber wegen der Kinder im Dorf. Wenn ich jetzt von der Arbeit komme, führt mein Weg an meinem ehemaligen Heim vorbei. Da sitzen sie dann alle vier: meine zwei Kinder, die Exfrau und ihr Neuer. Meine "Ex" deutet dann auf mich, und er und sie machen anzügliche Bemerkungen. Als ich mir das einmal verbat, folgte prompt die Retourkutsche, indem sie mir die Kinder wochenlang vorenthielt. Seitdem bin ich stumm, aber es zerreisst mir das Herz!"

Unrecht überall?
"Das Zürcher Obergericht hat eine Frau freigesprochen, die ihrem geschiedenen Ehemann jedes Besuchsrecht für die gemeinsame Tochter verweigerte. Sie tat dies trotz einer amtlichen Verfügung zugunsten des Vaters. Erstinstanzlich war die 37-jährige Mutter noch zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Tagen verurteilt worden - wegen mehrfachen Ungehorsams gegen ein rechtskräftiges Urteil: aufgrund fehlenden Unrechtsbewusstseins (!?) wurde die Frau freigesprochen! So der Beschluss dieser, von allen guten Geistern verlassenen Richter. Selbst die gerichtlichen Kosten musste die Frau nicht übernehmen. Auch dies finanzierte der Steuerzahler einer Kindsmutter, die gnadenlosem Hass folgend, bewusst das Recht beugt und dafür von Schweizer Richtern auch noch "belohnt" wird. Unterm Strich dürften also unsere Kindsväter wohl keine grosse Hoffnung haben, an dieser stossenden Rechtsungleichheit, ändere sich so schnell etwas.