Missbrauch der Muttermacht
Das „Bundesamt für Statistik“ verweist aktuell auf eine ungute Entwicklung. Im Jahre 1960 wurden in unserem Land 4 656 Ehen geschieden. Zwanzig Jahre später hatte sich die Zahl der jährlichen Ehescheidungen bereits mehr als verdoppelt – 10 910 Scheidungen. Das alte Jahrtausend war noch nicht um, als 1999 der absolute Höchststand erreicht wurde: 20 809 registrierte Scheidungen. 2004 ging die Zahl auf 17 949 zurück. Nun wäre es kontraproduktiv, in der Beurteilung dieses Gesellschaftsaspektes einzig auf die Trennungspartner zu blicken. Ebenso zählt, dass aus der Vielzahl der gescheiterten Ehen pro Jahr ca 14 000 Scheidungswaisen erwachsen. Jahr um Jahr verlieren diese Kinder den direkten Kontakt zu einem Elternteil. Fast immer ist es der Vater, auf den sie mit Ausnahme des gesetzlichen Besuchsrechts nach der Trennung verzichten müssen. Hierin ist gewaltiges gesellschaftspolitisches Sprengpotential enthalten. Wir zitieren Fakten, welche Kisch-Preisträger Matthias Matussek im Buch „Die vaterlose Gesellschaft“ zusammentrug. Zitat, auszugsweise: „...dieser bizarre Kult um das weibliche Selbstgespräch zwischen Media-Mythos und einem Feminismus, der sein männerfeindliches System mit Sorgfalt kultiviert und zelebriert.“ Er nimmt sich die Architekturen eines gesellschaftlichen Grundkonstrukts vor, mit väterfeindlichen Behörden, Blindheit der Gerichte und der alltäglichen Erpressung des Unterhaltsrechts (oder auch dessen Verweigerung durch den Mann, was leider auch Faktum ist). Wir werden hier einen Aufschrei der Empörung provozieren und halten doch noch Blick auf die Fakten fest: immer dort, wo nach erfolgter Trennung/Scheidung das gemeinsame Kind zum Faustpfand wird, herabgewürdigt zum blossen Objekt für die Durchsetzung eigener, meist materiell motivierter Ziele, ist der omnipräsente Missbrauch der Muttermacht ein totaler. In stereotyper Monotonie sprechen nämlich die Gerichte nach einer Scheidung/Trennung das gemeinsame Kind der Mutter zu und stellen ihrer oft ungesühnten Negierung des gesetzlichen Besuchsrechts für den Kindsvater, die Option zur Seite, fast nach Belieben zu entscheiden, ob und in welcher Intensität eine Vater-Kind Beziehung nach der Trennung noch möglich ist. Konklusion: 14 000 Scheidungswaisen pro Jahr, Abertausende von ihnen vom Kindsvater ungesetzlich ferngehalten (!) stellen einen monumentalen Problemberg dar. Die Politik jedoch, ebenso wie die Gesellschaft sieht zwar den „Berg der vaterlosen Kinder“, nimmt aber keine Schaufel zur Hand, um ihn abzutragen.
PICantes von Charly Pichler, Reporter
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