Die
diskriminierten Scheidungsväter
Wenn Mütter nach der Scheidung die Kinder als Waffe
gegen den verhassten Ex-Mann instrumentalisieren, schaut
Mutter Helvetia meist duldend zu. Hier besteht dringend
Handlungsbedarf.
Beat Kuhn
1981 haben die Schweizerinnen und Schweizer an der Urne
den «Gleichstellungsartikel» in die Bundesverfassung
aufgenommen: «Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das
Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche
Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und
Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn
für gleichwertige Arbeit.»
Seither ist die vormalige Diskriminierung der Frauen in
der Gesellschaft einer weitgehenden Anerkennung
gewichen, sind die Frauen den Männern in vielen
Bereichen gleichgestellt. Eine Ausnahme bildet zum
Beispiel das Militär. Beklagt wird von jenen
Organisationen, die sich für die Sache der Frau
einsetzen, allerdings nicht die fehlende Wehrpflicht für
Frauen, sondern in allererster Linie die von ihnen
geortete Ungleichbehandlung bei den Löhnen. Frauen
würden für gleichwertige Arbeit noch immer mit 20
Prozent weniger entlöhnt als Männer, heisst es immer
wieder mal in den Medien.
Kaum ein Thema in der Öffentlichkeit ist es dagegen,
dass in einem Teil des Bereichs Familie, der im
Gleichstellungsartikel ebenfalls explizit genannt wird,
inzwischen eine Diskriminierung der Männer eingesetzt
hat. Nämlich der Männer, deren Ehe in die Brüche geht,
im Allgemeinen sowie der Männer, die Kinder haben, im
Besonderen.
Schuld ist keiner - doch, der Mann
Dass die eigene Ehe scheitern könn- te, denkt wohl kaum
ein Paar, solange es glücklich und zufrieden ist, selbst
wenn jeder Mann und jede Frau wissen kann, dass sich die
Scheidungsrate inzwischen der 50-Prozent-Marke nähert.
Und es wird noch immer wacker geheiratet. Auch heute
noch verzichtet nur jedes sechste Paar in der Schweiz
auf den traditionellen Trauschein und lebt im
progressiven Konkubinat.
Das Sprichwort, dass Liebe blind macht, ist bei einer
Scheidung dann zumindest für den Mann fatal. Da gehen
ihm die Augen auf. Zuvor hat er bestenfalls mit einem
Ohr hingehört, dass seit dem Jahr 2000 ein neues
Scheidungsrecht gilt und dass dieses die angeblich
leidige Frage, welcher Partner «schuld» sei am Scheitern
der Ehe, entsorgt habe. Nun aber sieht er, dass heute
zwar tatsächlich keinem der beiden Partner mehr explizit
das Etikett «schuldig» angehängt wird. Doch lernt er in
einem unfreiwilligen Schnellkurs in
Scheidungsrechtspraxis, dass der Mann rechtlich oft so
krass benachteiligt wird, dass ihm das vorkommt wie
quasi eine implizite Zuweisung von «Schuld».
Finanzielles Ausbluten ...
Solange keine Kinder im Spiel sind, kommt der Mann oft
glimpflich davon. Denn wenn die Frau vor der Scheidung
arbeiten gegangen ist, muss sie dies auch danach tun.
Und wenn sie noch nicht Mitte 40 ist, muss sie sich,
auch wenn sie zuvor nicht erwerbstätig war, einen Job
suchen gehen.
Selbst im kinderlosen Fall werden von den Gerichten
freilich mitunter so hohe Unterhaltszahlungen für die
Frau errechnet, dass der Mann zunächst glaubt, der
Richter leide an Dyskalkulie, an Rechenschwäche. Bis ihm
sein Anwalt erklärt, dass sich die gängige Rechtspraxis
eben danach ausrichte, dass die Frau möglichst ihren
gewohnten Lebensstandard weiterführen können soll. Dass
der Grossteil aller Scheidungen, drei Viertel, von der
Frau ausgehen, könnte auch damit zusammenhängen.
Der geschiedene Mann muss dagegen oft «in die Mansarde»,
wie es der Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli
ausdrückt. Er, der selbst geschieden ist und eine kleine
Tochter hat, ist der Einzige im Parlament, der sich
aktiv für die Gleichberechtigung der geschiedenen Männer
einsetzt. Diese sehen in ihm einen Hoffnungsträger. Zu
Recht. Denn sein Postulat für das gemeinsame Sorgerecht
als Regelfall nach der Scheidung, das letzten Herbst mit
satter Dreiviertelmehrheit gegen die Stimmen von
Rot-Grün an den Bundesrat überwiesen worden war, sei
«nur der Anfang» einer Reihe von Vorstössen gleicher
Zielsetzung gewesen, sagt er.
... Besuchsrechtsverletzungen ...
Knüppeldick treffen kann es den von der Frau verlassenen
Mann, wenn Kinder im Spiel sind. Erstens verliert er den
bisher selbstverständlichen, alltäglichen Kontakt zu
seinen Lieben. Zweitens hat er einen Grossteil seines
Lohnes jeweils umgehend auf das Konto der womöglich aus
dem gemeinsamen Wohnort weggezogenen Ex-Frau zu
überweisen. Wobei wegen des Umstandes, dass zwei
Haushalte teurer sind als einer, sowie wegen der
gängigen Praxis, dass Mütter, die Kinderbetreuungsarbeit
leisten, nicht oder nur Teilzeit arbeiten gehen müssen,
beide Ex-Partner in aller Regel auf dem Existenzminimum
leben müssen - und es dabei oft noch Sozialhilfegelder
vom Staat braucht. Und drittens hat der Mann zusätzlich
zu seinem üblichen 100-Prozent-Job neu einen eigenen
Haushalt zu führen, während der Anfall an Hausarbeit für
seine «Ex» deutlich abnimmt.
Doch damit oft nicht genug. Denn nicht selten zahlen
Frauen dem «Ex» ihre in der Ehe nicht erfüllte
Glückserwartung oder seelische Verletzungen heim, indem
sie die Kinder instrumentalisieren und als Waffe
missbrauchen. Die Verweigerung gerichtlich angeordneter
Besuchsrechte durch Mütter etwa ist in der Schweiz an
der Tagesordnung, teils auch als Druckmittel zur
Erpressung höherer Alimente. Und zwar bisweilen auf
Monate, ja manchmal sogar auf Jahre hinaus. Pocht ein
Vater dann auf sein Recht, wird meist der Killersatz
erwidert: «Wir können die Kinder doch nicht mit dem
Polizeiauto abholen.» Als ob man rechtsbrecherische
Mütter nicht mit der Androhung einer Busse oder des
Entzugs der Obhut über die Kinder schnell wieder auf den
Pfad der Tugend zurückführen könnte.
Rechtliche Grundlagen für die Duldung solcher klaren
Rechtsbrüche haben Behörden jedenfalls keine. Und man
kommt nicht darum herum, sie der Willkürjustiz zu
zeihen, wie sie eine Bananenrepublik kennzeichnet.
Sistiert ein Vater im Gegenzug übrigens die
Unterhaltszahlungen an die Frau, kommt dieser eine
Stelle namens Alimenteninkasso zu Hilfe. Dieses betreibt
den Vater erst. Zahlt der dann immer noch nicht, holt es
sich das Geld durch gerichtliche Verfügung direkt beim
Arbeitgeber des Vaters. Und allenfalls wird der Vater
sogar inhaftiert.
... und gar Missbrauchsvorwurf
Aber selbst die Besuchsverweigerung ist noch nicht die
schärfste Waffe im Arsenal rachsüchtiger Ex-Ehefrauen.
So greifen manche Mütter gar verbal zum Zweihänder und
werfen dem Verflossenen wahrheitswidrig vor, den Kindern
Gewalt angetan zu haben.
Und der absolute Totschlagvorwurf von Frauen ist es, den
«Ex» zu Unrecht zu bezichtigen, dass er die Kinder
sexuell missbraucht habe - was kleinere Kinder nicht
umgehend richtigstellen können, weil sie gar nicht
verstehen, worum es da geht. Wenn dieser Vorwurf erhoben
wird, «laufen die Behörden und Fachstellen Amok», so
eine Fachfrau, vergleichbar den Hexenverfolgungen des
Mittelalters. Da wird der Kontakt zwischen Vater und
Kindern entgegen der sonst üblichen Unschuldsvermutung
dann über Monate hinaus auf einige Stunden im Monat
unter Aufsicht reduziert. Dabei weiss man, dass sich
dieser Vorwurf in der Schweiz in neun von zehn Fällen,
wo er in Trennungskonflikten erhoben wird, als haltlos
erweist. Dann wird der Vater zwar entlastet. In der Zeit
der Abklärungen aber geht er durch die Hölle. Und
mancher bricht unter diesem psychischen Druck zusammen.
Wider rechtliche Privilegien
Wohl verstanden: Die Mehrheit der Paare geht in Anstand
und Ehren auseinander. Und es ist auch nicht so, dass
Frauen die schlechteren Menschen wären als die Männer.
So kümmern sich manche Väter etwa weder vor noch nach
der Scheidung gross um die Kinder. Der grosse
Unterschied zwischen den Geschlechtern ist aber der,
dass geschiedenen Frauen in der Rechtspraxis rechtliche
Privilegien gewährt werden. Und Privilegien haben in
einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Alle Kinder wünschen sich, dass ihre Eltern zusammen
sind, das weiss man. Wenn dies aber nicht mehr geht,
möchten sie wenigstens ein Auseinandersein ohne
Spannungen. Solche aber bauen sich bei einem Vater immer
mehr auf, je länger er dadurch gedemütigt wird, dass der
Staat Machtspiele seiner Ex-Frau tatenlos duldet.
Anzeiger von Uster vom 09.09.2006 |