Die vaterlose Gesellschaft

«Halbwaisen haben es besser», 3.7.06

«Ein Kind mit einem toten Vater ist oft besser dran als eines mit einem getrennt lebenden.» Dies die Aussage der Svamv-Medienbeauftragten (Schweizerischer Verband allein erziehender Mütter und Väter) im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen für Kinder nach einer Scheidung. Nachdem die Scheidungsrate im Jahr 2005 im Schweizer Durchschnitt bei 53% lag, gibt einem diese Aussage zu denken. Sie bedeutet, dass rund die Hälfte der Väter überhaupt nicht nur zu Zahlvätern degradiert sind, sondern auch totgewünscht werden können. Die vaterlose Gesellschaft ist zur Realität geworden.

Nicht einbringbare Alimente sollen im Kanton Thurgau nicht mehr bevorschusst werden. Von frauenrechtlichem Rückschritt ist die Rede. Von Bruch mit der Solidarität der Einelternfamilie. Ist denn diese Einelternfamilie etwas Erstrebenswertes? «Frauen können sich leichter aus einer unbefriedigenden Ehe lösen.» Und die Kinder? Selbstverständlich, die bleiben bei der Mutter. Die Frau wird bei einem Eheproblem geradezu eingeladen, die Familie zu zerstören. Der Vater zahlt und die Kinder bleiben bei der Mutter. Ein Vater, der seinen Zahlvaterpflichten nicht nachkommen kann, erhält nichts vom Sozialamt. Er wird gezwungen, die Alimentenzahlungen zu kürzen, um über die Runden zu kommen. In vielen Fällen provoziert dies bei der Mutter seiner Kinder jedoch Rachegelüste, welche häufig über das Erpressungsinstrument der Mütter, nämlich die Kinder, ausgetragen wird. So wird sich ein Zahlvater gut überlegen, ob er seine Alimentenzahlungen aussetzen wird, um nicht noch den Rest an Kinderkontakten einbüssen zu müssen. Unhaltbare Zustände.

Väter können in diesem Zusammenhang nicht von «männerrechtlichem Rückschritt» sprechen, da diesbezüglich nie ein entsprechender Fortschritt erreicht wurde. Wie wäre es mit Gleichberechtigung? Wer nach einer Scheidung keine Betreuungsaufgaben übernehmen kann oder will, bezahlt Alimente. Wer dem anderen Elternteil keine Betreuungsaufgaben zugestehen möchte, bekommt keine Alimente. Und: Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall muss umgesetzt werden als Bestandteil der in der Bundesverfassung geforderten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.

Nach wie vor werden im Gesetz Frauen als unselbständige, hilfsbedürftige und vom Mann bzw. Ex-Mann abhängige Wesen dargestellt. Diese Abhängigkeit vom Ex-Mann dauert bis zu einer Wiederverheiratung. Dann wird die Abhängigkeit der Frau vom früheren Mann gelöst und auf einen neuen Vertreter des männlichen Geschlechts übertragen. Wollen Frauen so behandelt werden?

Dass solch haarsträubende Tatsachen ein gesellschaftspolitisches Sprengpotenzial sondergleichen darstellen und nicht in unsere aufgeschlossene Gesellschaft gehören, versteht sich von selbst. Es besteht dringender Revisionsbedarf!

 

VOS/Väter ohne Sorgerecht TG