Die vaterlose Gesellschaft
«Halbwaisen haben es besser»,
3.7.06
«Ein Kind mit einem toten
Vater ist oft besser dran als eines mit einem getrennt
lebenden.» Dies die Aussage der Svamv-Medienbeauftragten
(Schweizerischer Verband allein erziehender Mütter und
Väter) im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen für
Kinder nach einer Scheidung. Nachdem die Scheidungsrate
im Jahr 2005 im Schweizer Durchschnitt bei 53% lag, gibt
einem diese Aussage zu denken. Sie bedeutet, dass rund
die Hälfte der Väter überhaupt nicht nur zu Zahlvätern
degradiert sind, sondern auch totgewünscht werden
können. Die vaterlose Gesellschaft ist zur Realität
geworden.
Nicht einbringbare
Alimente sollen im Kanton Thurgau nicht mehr
bevorschusst werden. Von frauenrechtlichem Rückschritt
ist die Rede. Von Bruch mit der Solidarität der
Einelternfamilie. Ist denn diese Einelternfamilie etwas
Erstrebenswertes? «Frauen können sich leichter aus einer
unbefriedigenden Ehe lösen.» Und die Kinder?
Selbstverständlich, die bleiben bei der Mutter. Die Frau
wird bei einem Eheproblem geradezu eingeladen, die
Familie zu zerstören. Der Vater zahlt und die Kinder
bleiben bei der Mutter. Ein Vater, der seinen
Zahlvaterpflichten nicht nachkommen kann, erhält nichts
vom Sozialamt. Er wird gezwungen, die Alimentenzahlungen
zu kürzen, um über die Runden zu kommen. In vielen
Fällen provoziert dies bei der Mutter seiner Kinder
jedoch Rachegelüste, welche häufig über das
Erpressungsinstrument der Mütter, nämlich die Kinder,
ausgetragen wird. So wird sich ein Zahlvater gut
überlegen, ob er seine Alimentenzahlungen aussetzen
wird, um nicht noch den Rest an Kinderkontakten
einbüssen zu müssen. Unhaltbare Zustände.
Väter können in diesem
Zusammenhang nicht von «männerrechtlichem Rückschritt»
sprechen, da diesbezüglich nie ein entsprechender
Fortschritt erreicht wurde. Wie wäre es mit
Gleichberechtigung? Wer nach einer Scheidung keine
Betreuungsaufgaben übernehmen kann oder will, bezahlt
Alimente. Wer dem anderen Elternteil keine
Betreuungsaufgaben zugestehen möchte, bekommt keine
Alimente. Und: Die gemeinsame elterliche Sorge als
Regelfall muss umgesetzt werden als Bestandteil der in
der Bundesverfassung geforderten Gleichberechtigung
zwischen Mann und Frau.
Nach wie vor werden im
Gesetz Frauen als unselbständige, hilfsbedürftige und
vom Mann bzw. Ex-Mann abhängige Wesen dargestellt. Diese
Abhängigkeit vom Ex-Mann dauert bis zu einer
Wiederverheiratung. Dann wird die Abhängigkeit der Frau
vom früheren Mann gelöst und auf einen neuen Vertreter
des männlichen Geschlechts übertragen. Wollen Frauen so
behandelt werden?
Dass solch haarsträubende
Tatsachen ein gesellschaftspolitisches Sprengpotenzial
sondergleichen darstellen und nicht in unsere
aufgeschlossene Gesellschaft gehören, versteht sich von
selbst. Es besteht dringender Revisionsbedarf!
VOS/Väter ohne Sorgerecht TG |